Übersetzung | Deutsch – Polnisch – Russisch

Berlin-Translator

AGB

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Textdienstleistungen zwischen Magdalena Silf (Übersetzer) und dem Kunden (Auftraggeber), sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung gelten die AGB als durch den Auftraggeber für den gesamten Zeitraum der Geschäftsverbindung anerkannt.

(2) Regelungen in den AGB des Auftraggebers sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Übersetzer sie schriftlich anerkannt hat.

(3) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Übersetzer und Auftraggeber zustande, selbst wenn dieser für Dritte agiert.

§2 Qualität

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig gefertigt.

§3 Mitwirkung und Aufklärung durch Auftraggeber

(1) Für Mängel und Unvollständigkeit der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Der Übersetzer behält sich vor, bei unklarem Originaltext oder fehlendem Kontext, der für die Sinnerfassung erforderlich wäre, beim Auftraggeber rückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemeinverständlicher Form zu erstellen.

(2) Der Auftraggeber hat dem Übersetzer den Verwendungszweck der Übersetzung schriftlich mitzuteilen. Für Folgen aufgrund fehlender oder falscher Angaben haftet der Auftraggeber.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, wie z.B. firmeninterne Glossare, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, Fotos oder Grafiken, hat der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Fehlt dieses Begleitmaterial, so wird die Übersetzung in allgemeinverständlicher Form erstellt.

(4) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer im Hinblick auf den zu übersetzenden Text sowie die durch den Übersetzer angefertigte Übersetzung frei von Urheberrechtsansprüchen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Empfang der Übersetzung zu bestätigen. Dies hat in schriftlicher Form per Post oder E-Mail zu erfolgen.

(6) In Fällen, in denen die Übersetzung zum Druck bestimmt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Druckfahnen in angemessener Frist vor Druckbeginn zur Korrektur vorzulegen. Für Fehler und deren Folgen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, haftet der Auftraggeber.

§4 Liefertermin, Rücktritt vom Vertrag

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese durch den Übersetzer schriftlich bestätigt werden.

(2) Der Übersetzer kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt oder verzögert wird, die der Übersetzer nicht zu vertreten hat. Kann der Termin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen nicht eingehalten werden, so verpflichtet sich der Übersetzer, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Auftraggeber und Übersetzer sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bereits durch den Übersetzer ausgeführte Arbeiten sind angemessen zu honorieren. Weitergehende Rechte, wie z.B. Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Die Festsetzung einer Nachfrist bedarf beiderseitigem Einverständnisses und der Schriftform.

5 Kündigung

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus Gründen, die der Übersetzer nicht zu vertreten hat, so ist die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Übersetzungsarbeit zu honorieren.

(2) Kündigungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

§6 Mängelbeseitigung, Gewährleistung

(1) Mängel hinsichtlich der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich durch den Auftraggeber anzuzeigen. Maßgebend bei der Fristeinhaltung ist der Zeitpunkt des Posteingangs beim Übersetzer. Mängelrügen sind schriftlich einzureichen und müssen in nachvollziehbarer Form den oder die Mängel nachweisen.

(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge durch den Auftraggeber, so akzeptiert dieser die Übersetzung als frei von Mängeln.

(3) Der Auftraggeber muss dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist behoben, so besteht kein Anrecht auf Minderung der Gegenleistung.

(4) Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Anrecht auf Minderung der Gegenleistung.

§7 Honorar

(1) Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Es gelten die auf der Internetpräsenz veröffentlichten Preise. Diese können ebenfalls telefonisch erfragt werden.

(2) Es können auch Festpreise vereinbart werden. Leistungen, die durch nachträgliche Änderung des Auftrages erbracht werden müssen sind in diesen Fällen nicht im Festpreis enthalten.

(3) Die Zahlung des Honorars ist innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraums ohne Abzug vorzunehmen.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. anteilig berechnet.

(5) Zusätzliche Kosten, wie. z.B. Versandkosten, Überweisungsgebühren oder Mahnkosten fallen zu Lasten des Auftraggebers.

§8 Datenschutz

(1) Der Übersetzer ist zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages und der ihm überlassenen Unterlagen verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber genehmigt jedoch bei Texten, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich sind, die Verwendung zu Referenzzwecken durch den Übersetzer.

§9 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers, ein Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber bis dahin nicht erteilt.

(2) Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung gem. §3 UrhG.

§10 Haftung

(1) Der Übersetzer haftet nur für Folgen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz. Die Haftung für Folgen leichter Fahlässigkeit erfolgt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

(2) Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des vereinbarten oder gem. Preisliste zu zahlenden Honorars.

(3) Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.

(4) Die Haftung des Übersetzers ist, sofern seitens des Übersetzers weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz im Handeln vorliegt, ausgeschlossen für:

(a) Beschädigung oder Untergang auf dem Transportweg,

(b) Schäden durch Schadprogramme, wie z.B. Computerviren,

(c) Folgen von Naturgewalten, Feuer oder Wasser,

(d) Folgen eines Einbruchs oder Diebstahls,

(e) Folgen, die durch Korrekturen der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte eintreten,

(f) Folgen anderer Ereignisse, die der Übersetzer nicht zu vertreten hat.

§11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das zum entsprechenden Zeitpunkt geltende Recht.

Berlin, 01.10.2017